Denkzündung

Ein Minenfeld
kreativer Explosionen

Rechtliche Aspekte der Nutzung von AI im Marketing

Ein Beitrag von Diana Geissel

AI revolutioniert das Marketing und bietet immense kreative Möglichkeiten – doch ohne richtige Anwendung und rechtliche Absicherung birgt sie auch Risiken. In der Zusammenarbeit mit Kund:innen erlebe ich täglich, je mehr wir AI integrieren, desto mehr Fragen tauchen auf: rechtliche Grenzen, Datenschutz, Urheberrechte. Um hier Klarheit zu schaffen, habe ich mit Dr. Stefan Schröter und Lukas Bühlmann, Partner der führenden Anwaltskanzlei MLL Legal, gesprochen, wo man sich insbesondere in den Fachgruppen IP und ICT intensiv mit den relevanten Rechtsfragen im Bereich AI beschäftigt,und gebe hier mal einige Erkenntnisse und Gedanken weiter:

 

International gab es bisher noch keinen umfassenden Regulierungsrahmen für die Nutzung von AI im Marketing. Die EU führt nun ab 2025 schrittweise den AI Act ein. Dieser wird wohl die internationale Gesetzgebung prägen. Einige Einflüsse auf die Schweiz sind auch zu erwarten, zumal Arbeiten aus der Schweiz auch in der EU sichtbar sein können.

 

Und das ist tatsächlich so. MLL Legal hat mir bestätigt: «Der AI Act wird der weltweit erste umfassende Regulierungsrahmen für AI. Für Schweizer Unternehmen ist dieser Act relevant, da die europäische Regulierung voraussichtlich auch international Einfluss haben wird. Der Act sieht etwa vor, dass die EU per August 2026 eine klare Kennzeichnung von AI generierten Inhalten verlangt.»

 

Das Schweizer Recht ist insoweit weniger spezifisch. Eine Kennzeichnung wird beispielsweise nur notwendig sein, wenn Kund:innen mit einem AI generierten Inhalt andernfalls über die Eigenschaften der Ware oder des Angebots getäuscht würden.

 

Was in der Schweiz jedoch noch oft Kopfschmerzen bereitet, ist die Frage rund ums Urheberrecht. Fakt ist aber: Werke, die vollständig von AI erstellt wurden, geniessen keinen urheberrechtlichen Schutz und können grundsätzlich frei verwendet werden, wenn das AI-Ergebnis keine anderen Rechte verletzt. Klar ist auch: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Einschränkungen der einzelnen AI-Anbieter:innen sind dabei auch zu beachten. Und was bezüglich Nutzung von AI längst klar zu sein scheint, aber nicht oft genug gesagt werden kann: Wenn es um persönliche oder geschäftliche Daten geht, ist Vorsicht geboten. Schon die unbedachte Eingabe sensibler Informationen in ein AI-System kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Im Gesamten lässt sich sagen: AI im Marketing ist ein mächtiges Werkzeug – aber nur, wenn es richtig eingesetzt wird. Mit der richtigen Beratung aus Marketing- und Rechtsexpertise werden AI-Projekte nicht nur rechtssicher, sondern auch kreativ.

 

 

 
Diana Geissel ist Brand Consultant bei Jung von Matt BRAND IDENTITY. Sie betreut umfangreiche Markenentwicklungen für renommierte Kund:innen wie Alpiq und MDH und begleitet die Integration von AI in Branding-Projekte. 

 

Das interdisziplinäre Team von MLL Legal, mit einem tiefgehenden Interesse und praktischer Erfahrung in den sich schnell entwickelnden Bereichen des maschinellen Lernens und des Deep Learning, berät Klienten in Bezug auf die Compliance mit gesetzlichen Vorschriften, Haftungsfragen, geistiges Eigentum, Datenschutz und Datensicherheit, ethische Gesichtspunkte, Steuern, vertragliche und prozessuale Fragestellungen, wie sie für neu aufkommende und disruptive Technologien gelten.

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